Übernehmen die Krankenkassen die Kosten eines Sauerstoffkonzentrators?
Sauerstoffkonzentratoren sind Hilfsmittel, die von einem Arzt bei medizinischer Notwendigkeit verordnet und von Vertragspartnern geliefert werden. Grundsätzlich ist es bei medizinischer Notwendigkeit eine Kassenleistung. In der Regel wird ein Sauerstoffkonzentrator also nur dann von einem Arzt verschrieben, wenn es medizinisch notwendig ist und in diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Langzeit-Sauerstofftherapie. Dies kann in Form eines Sauerstoffkonzentrator, Druckgas-Flaschensysteme oder ein Flüssiggas-Behältersysteme vom Arzt verschrieben werden.
Die Kosten werden übernommen, soweit eine Sauerstofftherapie notwendig ist, um eine vorliegende Erkrankung zu behandeln. Dies sind vor allem Atemwegs- und Lungenerkrankungen sowie Lungengefäß- und Herzerkrankungen. Die Kosten für ein Sauerstoffgerät belaufen sich in der Regel auf sogenannte Preis-Pauschalen. Es ist ratsam ich vorab zu informieren, wie hoch die Preis-Pauschale bei Ihrer Krankenkasse ist. Die Preis-Pauschalen enthalten oftmals neben dem Saustofftherapiegerät auch das nötige Zubehör wie zum Beispiel Schlauchsysteme, sowie auch Reparaturen und die Bereitstellung eines Ersatzgerätes. Hier unterscheiden sich die Krankenkassen jedoch im Detail.
Wichtig ist, dass jede Sauerstofftherapie von einem Arzt verordnet werden muss. Erst dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür.
Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 EUR, jedoch nicht mehr als 10 EUR. Prinzipiell also die Kosten einen Rezeptes das man vom Arzt verschrieben bekommen hat.
Fallen Mehrkosten an?
In der Regel fallen bei der Übernahme der Krankenkasse keine weiteren kosten an. Außer man entscheidet sich für ein Gerät, welches teurer ist als das was von der Krankenkasse vorgeschlagen wurde. Der Differenzbetrag wird dann häufig in Rechnung gestellt. Wer das neuste Top Gerät haben möchte kann auf die günstigen Geräte der Krankenkasse verzichten und sich einen Sauerstoffkonzentrator kaufen. Die Rechnung kann anschließend bei der Krankenkasse eingereicht werden, um ein Teil der kosten evtl. erstattet zu bekommen.
Die neusten und besten Sauerstoffkonzentratoren werden häufig nicht von der Krankenkasse übernommen, aber wenn es um die Gesundheit geht sollte man definitiv nicht am falschen Ende sparen. Geben Sie lieber etwas mehr Geld aus und erhalten Sie dafür die bestmögliche Behandlung – ähnlich wie in einem Krankenhaus.
Wann erhalte ich eine Genehmigung von der Krankenkasse?
Eine Prüfung der Genehmigung erfolgt nach vorheriger Indikation und Verordnung des behandelnden Arztes. Das bedeutet, dass die Kosten bei der Krankenkassen eingereicht werden kann sobald der Arzt es verschrieben hat.
Stationärer oder mobiler Sauerstoffkonzentrator
Ob man einen stationärer Sauerstoffkonzentrator oder ein mobiles Gerät erhält hängt ganz davon wie der Arzt die Nutzung vorsieht. Sieht der Arzt die Notwendigkeit eines stationären Geräts wird auch nur dieser von der Krankenkasse übernommen.
Wird das Sauerstoffgerät nicht mehr benötigt kann das zur Verfügung gestellte Gerät an den Vertragspartner der Krankenkasse zurückgegeben werden. Es handelt sich dabei nämlich nur um eine “leihe”.
Wie kann ich einen Sauerstoffkonzentrator beantragen?
Hierfür genügt es die ärztliche Verordnung oder das Rezept bei der Krankenkasse einzureichen.
Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung. Jede Krankenkasse muss jede Vorordnung im Einzelfall prüfen.
Ich leide seit März 2017 an einer sehr schweren COPD mit nur noch 35% Lungenvolumen und nutze den stationären O2-Konzentrator 24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche bei einer Sauerstoffzufuhr von 3,5 l/min.
Nun will das Sanitätshaus, welches den Konzentrator bereitstellt, die zugehörigen Hilfsmittel wie Spüllösung, Schläuche inkl. Kupplungen, Nasenbrillen etc. nur noch gegen Bezahlung an mich liefern. In den letzten 3 Jahren waren diese Hilfsmittel für mich immer kostenfrei, eine Dauerverordnung zur Sauerstoffversorgung liegt für die stationären als auch für die mobilen Geräte vor. Ist dieses Forderung des Sanitätshauses berechtigt ?
Hallo Herr Kocks.
Grundsätzlich sollte es mit der Krankenkasse abgewickelt werden.
Leider habe ich auch die Erfahrung gemacht, das die Krankenkasse immer mehr Rum Zicken, und somit sich die Sanitätshäuser sich das das Geld holen, wo sie es am schnellsten bekommen. Das liegt in der Natur der Sache, das weil sie es ja brauchen, sie wohl ehr und schneller bereit sind die bei den kosten in Vorleistung zu treten.
Wenn Sie möchten, können wir uns gern weiter per Mail eingehender darüber unterhalten.
Ihnen beste Gesundheit, soweit man das so wünschen kann.
Mit freundlichen Grüßen
M. Jansen
M-J@aikq.de