Stromkosten bei Sauerstoffkonzentrator: übernimmt die Krankenkasse?
Wer ein Sauerstoffgerät nutzt, weiß wie schnell die Stromkosten in die Höhe schießen können. Bereits vor der Jahrtausendwende wurde in einem Grundsatzurteil des BSG (Bundessozialgericht) festgelegt ob die Krankenkassen für die Stromkosten aufkommen müssen, wenn es sich um Hilfsmittel handelt die ärztlich vorordnet wurden.
Wurde ein Hilfsmittel, beispielsweise ein Sauerstoffkonzentrator vom Arzt verordnet, so hat der Versicherte einen Anspruch auf die Erstattung der dadurch entstandenen Stromkosten. Im Urteil vom 06.02.1997 wurde folgender Leitsatz definiert:
“Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie.” (BSG, 06.02.1997 – 3 RK 12/96) Quelle: https://www.jurion.de/
Das Geld muss sich jeder betroffene direkt bei seiner Krankenkasse zurückholen. Leider gibt es hierfür externen Anlaufstellen. Am einfachsten ist es einen Schreiben auf Antrag der Erstattung der Stromkosten zu verfassen.
In dem Schreiben sollte das Urteil des Bundessozialgericht genannt werden und anschließend die Erstattung der Stromkosten beantragt werden. Die Laufzeit des Sauerstoffgerätes sollte auf jeden Fall mit aufgenommen werden, damit die Krankenkasse die Erstattung berechnen kann. Wer unsicher ist kann sich bei seiner Krankenkasse alle notwendigen Informationen einholen und das Schreiben anschließend verfassen.
Können Kosten rückwirkend geltend gemacht werden?
Ja, die Kosten können auch rückwirkend geltend gemacht werden. Das geht sogar bis zu vier Jahre rückwirkend. Es ist jedoch ratsam den Stromverbrauch elektrischer Hilfsmittel umgehend zu beantragen.
Hallo !
Habe ein Sauerstoffgerät verschrieben bekommen .
Meine private Vertsicherung (DKV) teilte mir nach Anfrage mit ,das die Stromkosten
nicht erstattungsfähig sind,dies wäre nur bei gesetzlich Versicherten der Fall .
Wer kann etwas dazu sagen ?
Grüsse aus köln
Guten Abend. So habe ich von Einem Mitglied der Privaten Krankenkassen auch gehört. Dafür hätten Sie keine Probleme mit ambulanten Sauerstoff Konzentrators aufgeschrieben bekommen. Ohne Beanstandung und wirklich keine Probleme.